← Alle Nachrichten
Blaulicht Schleswig-Holstein

Großkontrolle in Hamburg: 77 Fahrzeuge und 98 Personen auf Gefahrgut- und Abfalltransporte geprüft

Die Wasserschutzpolizei Hamburg überwachte am 30. September zahlreiche Gefahrguttransporte und Container im Stadtgebiet, stoppte mehrere Verstöße und verhängte Verfahren.

QUELLEPresseportal – Blaulicht Hamburg
redaktionell aufbereitet
Am 30. September kontrollierten Einsatzkräfte unter Leitung der Wasserschutzpolizei Hamburg erneut umfangreich den gewerblichen Güterverkehr in der Hansestadt. Zwischen 9 und 15 Uhr standen 77 Fahrzeuge und 98 Personen im Fokus, darunter vor allem Transporte mit Gefahrgut und Abfällen.

Stationäre Kontrollstellen gab es an der Raststätte Stillhorn Ost an der BAB 1 sowie am Parkplatz Altenwerder Hauptdeich. Ergänzend suchten Beamte mobile Einsatzorte sowie Hafenanlagen und Schiffe auf. Dabei waren Spezialisten aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und den Niederlanden sowie Zoll, Bundesamt für Logistik und Mobilität, Hamburger Verkehrs- und Justizbehörden und weitere beteiligt.

34 Fahrzeuge transportierten gefährliche Güter, elf waren mit Abfall beladen. In zehn Fällen stoppten die Polizisten die Weiterfahrt wegen fehlender Ladungssicherung und Kennzeichnung. Insgesamt wurden 28 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, darunter Verstöße gegen Ladungssicherung, Gefahrgut- und Abfallvorschriften sowie Sozial- und Dokumentenrecht.

Bei der Kontrolle von 34 Containern in den Hafenanlagen stoppten die Beamten 91 Container wegen mangelhafter Sicherung. Drei Seeschiffe und drei Binnenschiffe wurden ebenfalls geprüft, bei drei Schiffen gab es erhebliche Mängel. Vier Mängelmeldungen wurden wegen technischer Mängel oder fehlender Papiere ausgesprochen.

Besonderheiten:
- Ein unter singapurischer Flagge fahrendes Containerschiff hatte einen giftigen Flüssigkeitscontainer falsch platziert. Der Behälter wurde auf Deck verlegt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Planer läuft.
- Ein 49-jähriger Turkmenen ignorierte mit seinem Sattelzug die Beförderungsbeschränkung im Elbtunnel. Das Fahrzeug war mit über zwölf Tonnen brennbarer Flüssigkeit unzulässig beladen. Für die verbotswidrige Tunnelnutzung wurde ein Verfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von 420 Euro erhoben.

Die Kontrollen sollen Risiken minimieren und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Originalmeldung

Weitere Angaben und die ursprüngliche Veröffentlichung findest du direkt bei der Quelle.

Zur Originalmeldung →
LieferWiki ER Eventretter RTG RetterToGo RG Regiorando Stadtschrei PD PayDux