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Zoll Karlsruhe stoppt illegalen Tabak-Ersatz auf A61 – Steuerschaden von 285.000 Euro verhindert
Ein Kleintransporter aus Frankreich zog die Aufmerksamkeit der Karlsruher Zöllner auf der A61 in Fahrtrichtung Norden auf sich. Bei der Kontrolle auf der Rastanlage „Auf dem Hahnen“ fanden sie auf zwei Paletten insgesamt 29.700 Flaschen mit Liquids für E-Zigaretten – alles ohne deutsche Steuerzeichen.
Die Menge machte deutlich: Hier ging es um gewerblichen Handel. Damit verhinderten die Einsatzkräfte einen Steuerschaden in Höhe von rund 285.000 Euro. Die Substitute wurden sichergestellt, und gegen den Fahrer läuft jetzt ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
Zusätzlich entdeckten die Zöllner einen Pfefferspray ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung im Fahrerhaus und leiteten auch hierfür entsprechende Maßnahmen ein.
Der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege, Robert Pfütze, erklärt: „Tätergruppen versuchen derzeit immer wieder, große Mengen unversteuerter und oft nicht zugelassener Tabakwaren und Substituten nach Deutschland zu bringen.“ Allein im September konnte das Hauptzollamt Karlsruhe so mehr als 500.000 Euro Steuerschaden verhindern.
Die Aktion erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitskooperation zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Liquids für E-Zigaretten unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer und unterliegen strengen Vorschriften für den gewerblichen Verkehr – Vorgaben, die bei der Kontrolle streng geprüft wurden.
Die Menge machte deutlich: Hier ging es um gewerblichen Handel. Damit verhinderten die Einsatzkräfte einen Steuerschaden in Höhe von rund 285.000 Euro. Die Substitute wurden sichergestellt, und gegen den Fahrer läuft jetzt ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
Zusätzlich entdeckten die Zöllner einen Pfefferspray ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung im Fahrerhaus und leiteten auch hierfür entsprechende Maßnahmen ein.
Der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege, Robert Pfütze, erklärt: „Tätergruppen versuchen derzeit immer wieder, große Mengen unversteuerter und oft nicht zugelassener Tabakwaren und Substituten nach Deutschland zu bringen.“ Allein im September konnte das Hauptzollamt Karlsruhe so mehr als 500.000 Euro Steuerschaden verhindern.
Die Aktion erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitskooperation zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Liquids für E-Zigaretten unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer und unterliegen strengen Vorschriften für den gewerblichen Verkehr – Vorgaben, die bei der Kontrolle streng geprüft wurden.
Originalmeldung
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