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Sechs Monate Mindeststrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte beschlossen
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Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 beschlossen, die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehr- und Rettungskräfte von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. Diese Änderung stärkt den strafrechtlichen Schutz für Einsatzkräfte, die täglich für die Sicherheit der Gesellschaft sorgen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) unterstützt die Anhebung. Auf dem Landesdelegiertentag im Januar 2026 hatte die DPolG die Forderung eingebracht, die anschließend auf Bundesebene vorangetragen wurde.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, betont: "Angriffe auf Einsatzkräfte dürfen nicht zur Bagatelle werden." Die Erhöhung auf sechs Monate soll verhindern, dass bei Angriffsdelikten in der Praxis statt einer Freiheitsstrafe oft nur eine Geldstrafe verhängt wird, weil die bisherige Mindeststrafe zu niedrig war.
Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, erklärt, mit dem neuen Schwellenwert werde eine Lücke im Strafrecht geschlossen und die gesetzliche Wertung konsequenter umgesetzt. Nun gilt es, diese Änderungen im parlamentarischen Verfahren zu erhalten. Die DPolG erwartet, dass Niedersachsen dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmt.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) unterstützt die Anhebung. Auf dem Landesdelegiertentag im Januar 2026 hatte die DPolG die Forderung eingebracht, die anschließend auf Bundesebene vorangetragen wurde.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, betont: "Angriffe auf Einsatzkräfte dürfen nicht zur Bagatelle werden." Die Erhöhung auf sechs Monate soll verhindern, dass bei Angriffsdelikten in der Praxis statt einer Freiheitsstrafe oft nur eine Geldstrafe verhängt wird, weil die bisherige Mindeststrafe zu niedrig war.
Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, erklärt, mit dem neuen Schwellenwert werde eine Lücke im Strafrecht geschlossen und die gesetzliche Wertung konsequenter umgesetzt. Nun gilt es, diese Änderungen im parlamentarischen Verfahren zu erhalten. Die DPolG erwartet, dass Niedersachsen dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmt.
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