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Fahndung endet in Halle: Gesuchter drogenbesitzender Mann verhaftet
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Am Abend des 1. Oktober kontrollierte die Bundespolizei eine männliche Person in einer S-Bahn zwischen Halle und Bitterfeld. Durch Abgleich seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 42-jährigen Deutschen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag.
Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hatte ihn im August 2025 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro bzw. 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann weder zahlte noch die Haft antrat, ordnete die Staatsanwaltschaft im April 2026 seine Verhaftung an.
Die Bundespolizei vollzog den Haftbefehl, nahm den Gesuchten mit zum Revier am Hauptbahnhof Halle und stellte bei der anschließenden Durchsuchung weitere verbotene Betäubungsmittel sicher. Da er die Geldstrafe nicht beglich, wurde der Mann nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
Zudem wird nun ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelbesitz gegen ihn geführt. Die Polizei in Halle informierte die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hatte ihn im August 2025 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro bzw. 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann weder zahlte noch die Haft antrat, ordnete die Staatsanwaltschaft im April 2026 seine Verhaftung an.
Die Bundespolizei vollzog den Haftbefehl, nahm den Gesuchten mit zum Revier am Hauptbahnhof Halle und stellte bei der anschließenden Durchsuchung weitere verbotene Betäubungsmittel sicher. Da er die Geldstrafe nicht beglich, wurde der Mann nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
Zudem wird nun ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelbesitz gegen ihn geführt. Die Polizei in Halle informierte die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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