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Görlitz: Haftbefehl wegen Schwarzfahrens 2024 bei Einreise gestoppt
2024 war ein 52-jähriger polnischer Staatsbürger in Görlitz ohne Fahrschein mit der Straßenbahn unterwegs und wurde erwischt. Das Gericht verurteilte ihn rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen.
Da die Geldstrafe bisher nicht bezahlt war, erließ die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl.
Am Dienstag gegen 16:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei den Mann bei der Einreise am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4. Dabei stellten sie den Haftbefehl fest und eröffneten ihn.
Der 52-Jährige zahlte die ausstehende Summe von 656 Euro sofort vor Ort – damit konnte er seine Haft abwenden. Anschließend setzte er seine Reise nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto in Deutschland fort.
Da die Geldstrafe bisher nicht bezahlt war, erließ die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl.
Am Dienstag gegen 16:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei den Mann bei der Einreise am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4. Dabei stellten sie den Haftbefehl fest und eröffneten ihn.
Der 52-Jährige zahlte die ausstehende Summe von 656 Euro sofort vor Ort – damit konnte er seine Haft abwenden. Anschließend setzte er seine Reise nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto in Deutschland fort.
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