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Hamburger Hauptbahnhof: Betrunkener Mann mit 4,04 Promille muss in Gewahrsam
Am 1. Oktober 2026 kontrollierte die Bundespolizei gegen 22:05 Uhr einen hilflosen Mann im Eingangsbereich Fischerturm am Hamburger Hauptbahnhof.
Der 48-jährige deutsche Staatsangehörige lag auf dem Boden und war so stark betrunken, dass er kaum noch gehen oder sich verständlich machen konnte. Aufmerksame Bahnreisende hatten die Polizei informiert.
Die Einsatzkräfte nahmen den Mann in Schutzgewahrsam und brachten ihn zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof. Ein Atemalkoholtest vor Ort zeigte einen Wert von 4,04 Promille.
Ein Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes. In der Gewahrsamszelle konnte er sich ausruhen und wurde nach Ausnüchterung am Morgen des folgenden Tages gegen 5 Uhr wieder entlassen. Ein erneuter Alkoholtest ergab zu diesem Zeitpunkt 2,55 Promille.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass stark alkoholisierte Personen an Bahnanlagen eine Gefahr für sich und andere sind. Leichtsinniges Verhalten kann zu schweren Unfällen führen und dadurch Reisende sowie Helfer gefährden.
Der 48-jährige deutsche Staatsangehörige lag auf dem Boden und war so stark betrunken, dass er kaum noch gehen oder sich verständlich machen konnte. Aufmerksame Bahnreisende hatten die Polizei informiert.
Die Einsatzkräfte nahmen den Mann in Schutzgewahrsam und brachten ihn zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof. Ein Atemalkoholtest vor Ort zeigte einen Wert von 4,04 Promille.
Ein Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes. In der Gewahrsamszelle konnte er sich ausruhen und wurde nach Ausnüchterung am Morgen des folgenden Tages gegen 5 Uhr wieder entlassen. Ein erneuter Alkoholtest ergab zu diesem Zeitpunkt 2,55 Promille.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass stark alkoholisierte Personen an Bahnanlagen eine Gefahr für sich und andere sind. Leichtsinniges Verhalten kann zu schweren Unfällen führen und dadurch Reisende sowie Helfer gefährden.
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