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Am Wochenende des 30.10
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Verkehrsdirektion Koblenz
Am Wochenende des 30.10. auf 31.10.2026 fanden durch Beamte der hiesigen Dienststelle verstärkt Verkehrskontrollen im Bereich der BAB61 statt. Hierbei konnten zwei Fahrzeugführer im Rahmen der Kontrollen jeweils - aufgrund vorangegangenem Entzug - keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Weiterfahrt des PKW sowie einer größeren Sattelschleppkombination wurden jeweils untersagt und Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiter sollte in den Mittagsstunden des 31.10.26 ein PKW kontrolliert werden, welcher jedoch beim Anhalteversuch zunächst versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Im Rahmen kurzer Nacheile konnte der PKW angehalten und der alleinige Fahrzeuginsasse kontrolliert werden. Der 32-jährige Fahrer konnte auf Nachfrage der Beamten ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem konnten bei ihm vor Ort eine Atemalkoholkonzentration von 1,55 Promille sowie der Einfluss von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrer polizeilichen Folgemaßnahmen zugeführt. Den Fahrer erwartet ebenfalls ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Verkehrsdirektion KoblenzPolizeiautobahnstation MendigPHK Müller, M.02652-97950
Original-Content von: Verkehrsdirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell
Am Wochenende des 30.10. auf 31.10.2026 fanden durch Beamte der hiesigen Dienststelle verstärkt Verkehrskontrollen im Bereich der BAB61 statt. Hierbei konnten zwei Fahrzeugführer im Rahmen der Kontrollen jeweils - aufgrund vorangegangenem Entzug - keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Weiterfahrt des PKW sowie einer größeren Sattelschleppkombination wurden jeweils untersagt und Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiter sollte in den Mittagsstunden des 31.10.26 ein PKW kontrolliert werden, welcher jedoch beim Anhalteversuch zunächst versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Im Rahmen kurzer Nacheile konnte der PKW angehalten und der alleinige Fahrzeuginsasse kontrolliert werden. Der 32-jährige Fahrer konnte auf Nachfrage der Beamten ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem konnten bei ihm vor Ort eine Atemalkoholkonzentration von 1,55 Promille sowie der Einfluss von Betäubungsmitteln nachgewiesen werden. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrer polizeilichen Folgemaßnahmen zugeführt. Den Fahrer erwartet ebenfalls ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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